Gewässerunterhaltungspläne
Von den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten ist ein Gewässerunterhaltungsplan (GUP) zur Koordinierung und Planung der Unterhaltungsarbeiten jährlich aufzustellen. In diesem Plan werden alle Maßnahmen benannt und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Ausführung beschrieben bzw. gekennzeichnet, die unmittelbar im bevorstehenden Planjahr umgesetzt werden sollen. Die GUP sind nach dem zur Verfügung stehenden Finanzmittel auszuführen.
Im folgenden werden die Unterhaltungspläne für 2025 der Gewässer II. Ordnung bereitgestellt.
Gewässerunterhaltungspläne der Gewässer II. Ordnung, sortiert nach den Einzugsgebieten:
Erläuterungsbericht zum Unterhaltungsplan 2025. Legende
Karten der einzelnen Einzugsgebiete