Gewässerunterhaltungspläne
Von den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten ist ein Gewässerunterhaltungsplan (GUP) zur Koordinierung und Planung der Unterhaltungsarbeiten jährlich aufzustellen. In diesem Plan werden alle Maßnahmen benannt und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Ausführung beschrieben bzw. gekennzeichnet, die unmittelbar im bevorstehenden Planjahr umgesetzt werden sollen. Die GUP sind nach dem zur Verfügung stehenden Finanzmittel auszuführen.
Im folgenden werden die Unterhaltungspläne für 2024 der Gewässer II. Ordnung bereitgestellt.
Gewässerunterhaltungspläne der Gewässer II. Ordnung, sortiert nach den Einzugsgebieten:
Erläuterungsbericht zum Unterhaltungsplan 2024. Legende Download Gesamtplan (PDF, 700 MB)
Karten der einzelnen Einzugsgebiete