Gewässerunterhaltungspläne
Von den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten ist ein Gewässerunterhaltungsplan (GUP) zur Koordinierung und Planung der Unterhaltungsarbeiten jährlich aufzustellen. In diesem Plan werden alle Maßnahmen benannt und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Ausführung beschrieben bzw. gekennzeichnet, die unmittelbar im bevorstehenden Planjahr umgesetzt werden sollen. Die GUP sind nach dem zur Verfügung stehenden Finanzmittel auszuführen.
Im folgenden sind die Gewässerunterhaltungspläne der Gewässer I. Ordnung für das Jahr 2023 dargestellt (Gültigkeit bis Ende April 2024).
Gewässerunterhaltungsplan (GUP) der Gewässer I. Ordnung: