Maßnahmen der Gewässerunterhaltung - Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"

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Maßnahmen der Gewässerunterhaltung

Allgemeines

Welche Maßnahmen zählen zur Gewässerunterhaltung?

Unterhaltungsleistungen  können auf Grund der vorliegenden Standort- und Randbedingungen  abweichen. Je nach Bedeutung und Funktion des jeweiligen Gewässers, dem  Bedarf, den örtlichen Gegebenheiten sowie den Erfordernissen der  Flächen- / Landnutzungen wird der Unterhaltungsumfang angepasst. Die im  folgenden dargestellten Unterhaltungsaufwendungen /- arbeiten stellen  den Regelfall dar, der im Einzelfall abschnittsweise Abweichungen  zulässt.

Böschungsmahd

Das  Mähen der Böschungen und Vorländer dient der Aufrechterhaltung  ordnungsgemäßer Abflussverhältnisse und der Förderung einer gut durchwurzelten Grasnarbe. Es wird in Böschungsmahd mit Technik (Traktor  mit Schlegelmähausleger) und Handmahd unterschieden. Die maschinelle  Böschungsmahd erfolgt nur dort, wo anschließend maschinell mit Bagger  und Mähkorb die Sohle des Gewässers gekrautet wird. An vielen Gewässern  wird die Böschung von Hand mittels Motorsense gemäht, weil aufgrund von Baumbestand bzw. genereller Erreichbarkeit des Gewässers eine  maschinelle Mahd nicht möglich bzw. sinnhaft ist.



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Böschungsmahd mit Technik

Zum Einsatz kommen Traktoren und Mobil-/Kettenbagger mit Mähvorrichtungen
Abbildung 1: Deichmahd
Abbildung 2: Böschungsmahd mit Schlegelmähausleger

Sohlkrautung

Das  Entfernen submerser und emerser Wasserpflanzen kann erforderlich  werden, wenn die Abflussleistungen zu gering oder die Wasserstände zu  hoch werden. Hier wird unterschieden in Handkrautung, schwimmende  Maschinenkrautung und Maschinenkrautung mit dem Bagger und Mähkorb. Die  Handkrautung wird, wie schon erwähnt überwiegend an Gewässern mit einer  Sohlbreite von < 1,50 m vorgenommen. Die maschinelle Krautung mit  Bagger und Mähkorb wird nach vorheriger einseitiger Böschungsmahd  durchgeführt. Die Sohlkrautung mit schwimmender Mähtechnik erfolgt in  Gewässern deren Sohlbreite > 5,00 m ist. Die Böschungen werden  hierbei nicht gemäht.



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Maschinelle Krautung mit Bagger und Mähkorb

Zum Einsatz kommen Mobil-/Kettenbagger mit Mähkorb (Schneidwerk mit Korb).
Abbildung 3: Mähkorbeinsatz mit Mobilbagger
Abbildung 4: Sohlkrautung
Abbildung 5: Mähgut wird auf Unterhaltungsstreifen (Fahrspur des Baggers) abgelegt

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Maschinelle Krautung mit schwimmender Technik

Gemäht wird mit Mähboot und Amphibienmaschine (Truxor) bei Wassertiefen von > 1m.
Es wird ein geeigneter Krautfang benötigt mit Krautentnahmestelle zur Entnahme des abgedrifteten Schnittguts.
Abbildung 6: Krautmähboot mit T-Mähwerk
Abbildung 7: Krautstau
Abbildung 8: Hintergrund Krautfangnetz, vorn entnommenes Kraut (wird später abtransportiert)

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Handkrautung

Zum Einsatz kommen handgeführte Motorsensen und Sensen. Nur bei geringen Wassertiefen. (zeitaufwändig und kostenintensiv)
Abbildung 9: Handkrautung im Gewässer
Abbildung 10: Krautung der Sohlgleiten mit Motorsensen
Abbildung 11: Handmahd Böschung und Sohle

Unterhaltungsstreifen

Auf  dem Unterhaltungsstreifen wird bei der maschinellen Mahd das Mähgut  abgelegt. Nach einer Trocknungsphase von ca. 1-2 Wochen wird das  abgetrocknete Mähgut mittels Mulcher zerkleinert, und in den Boden eingearbeitet.




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Mulchen

Das an der Böschungsoberkante abgelegte Kraut und Mähgut, kann zur Volumenverringerung und des schnelleren biologischen Abbaues gemulcht werden.
Abbildung 12: Traktor mit Mulcher

Gehölzpflege/Lichtraumprofilarbeiten

Die  Darstellung der Gehölzpflege beinhaltet den Lichtraumschnitt. Vor allem bei Gewässer mit einer Sohlbreite von < 1-1,50 m. Es wird die Böschung  beidseitig ca. 1 m bis zu einer Höhe von 3 m freigehalten, inkl.  Beseitigung des Unterholzes. Auch an größeren Gewässern und den Deichen  wird eine Gehölzpflege durchgeführt um u.a. die maschinelle  Krautung/Mahd zu ermöglichen.
Grundsätzlich werden an allen  schiffbaren Landesgewässern Lichtraumprofilarbeiten durchgeführt. Diese  dienen dazu einen lichten Raum, welcher für den Fahr-/Verkehrsweg dient,  von Geäst freizuhalten, in dem ein Auslichten und Rückschnitt von Ästen erfolgt.




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Handschnitt/ Schnittarbeiten

Die Gehölzpflege per Hand erfolgt mit Hand- & Motorsäge.
Abbildung 13: Gehölzpflege
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Maschinenschnitt
Die Pflegemaßnahme erfolgt bei befahrbaren Gewässer-abschnitten und ist bei umfangreicheren Pflegemaßnahmen ressourcenschonender.
Abbildung 14: Gehölzpflege mit Astschere

Grundräumung

Eine  Beräumung der Gewässersohle von Sand- und Schlammablagerungen (auch  Entschlammung) kann in bestimmten Abständen erforderlich werden, wenn  die Wasserstände das zulässige Maß überschreiten, Faulschlammbildungen  zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität führen oder die Sicherheit und  Leichtigkeit der Schifffahrt in schiffbaren Gewässern beeinträchtigt  wird. [Richtlinie]
Es wird künftig der „Verfahrensablauf  Entschlammung Spreewaldfließe bei Anwendung des Sprühverfahrens“  gesondert an Gewässern I. Ordnung im Spreewald angewandt.
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Grundräumung

Als Maßnahme zur Wiederherstellung des Gewässerbettes zur Erhaltung des Abflussvermögens und der Wassertiefe.
Abbildung 15: Maschinelle Grundräumung.

Deichmahd

Die Deichmahd wird in zwei maschinelle Arbeitsarten und Handmahd gegliedert.
Die  Arbeitsart „schlegeln“ beinhaltet die maschinelle Deichmahd und bezieht  sich auf den eigentlichen Deichkörper. Es kommen Deichmäher und  Traktoren mit Schlegelmähausleger zum Einsatz.
Bei der  Arbeitsart „mulchen“ wird das Deichvorland wasser- oder luftseitig  maschinell bearbeitet. Hier kommen Traktoren mit Mulcher und  Deichmähgeräte zum Einsatz.
Die Handmahd an Deichen erfolgt  nach der maschinellen Mahd an Bauwerksanschlüssen, Bäumen, Schildern und  Deichabschnitten, an denen eine maschinelle Mahd aufgrund von Kubatur  und oder Baumbestand nicht möglich ist. Notwendige  Lichtraumprofilherstellungen werden an allen Deichen im Zeitraum Oktober  – Februar durchgeführt.




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Maschinelle Deichmahd
Zum Schutz vor Hochwasserereignissen. Schadstellen im Deichprofil sind bei Bedarf zu beseitigen.
Abbildung 16: Deichmäher
Abbildung 17: Traktor mit Schlegelmähausleger

Instandhaltung und Bewirtschaftung von wasserwirtschaftlichen Anlagen

Die 901 Stauanlagen und Wehranlagen im Verbandsgebiet spielen für die zukunftsfähige Wasserwirtschaft im Land Brandenburg eine unverzichtbare Rolle in Zeiten des Klimawandels. Hierzu sind Funktionierende und Einsatzbereite Anlagen von großer Bedeutung. Der Verband saniert Stauanlagen in Betonbauweise wofür qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese Arbeiten Fachgerecht ausführen können und die erforderlichen Zertifikate für die Gewährleistung der
Arbeiten besitzen. Hierzu gehört ebenfalls die Inaugenscheinnahme der Anlage und einer Einschätzung der Standfestigkeit und der Beschaffenheit der Betonoberflächen, für die Wahl der geeignetsten Maßnahme. Unter folgenden Link wird ein kurzer Einblick in die  "Instandhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen" gegeben.




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Anlagen Kontrolle und Sanierung
Die Anlagen werden regelmäßig im Rahmen der Auflagenkontrolle kontrolliert und unterhalten.
Abbildung 18: Trockenlegung zur Sanierung der Schleuse
Wasser und Bodenverband "Oberland Calau"
Wasser- und Bodenverband
"Oberland Calau"
Lindenstraße 2
03226 Vetschau OT Raddusch

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