Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
Allgemeines
Welche Maßnahmen zählen zur Gewässerunterhaltung?
Unterhaltungsleistungen können auf Grund der vorliegenden Standort- und Randbedingungen abweichen. Je nach Bedeutung und Funktion des jeweiligen Gewässers, dem Bedarf, den örtlichen Gegebenheiten sowie den Erfordernissen der Flächen- / Landnutzungen wird der Unterhaltungsumfang angepasst. Die im folgenden dargestellten Unterhaltungsaufwendungen /- arbeiten stellen den Regelfall dar, der im Einzelfall abschnittsweise Abweichungen zulässt.
Böschungsmahd
Das Mähen der Böschungen und Vorländer dient der Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer Abflussverhältnisse und der Förderung einer gut durchwurzelten Grasnarbe. Es wird in Böschungsmahd mit Technik (Traktor mit Schlegelmähausleger) und Handmahd unterschieden. Die maschinelle Böschungsmahd erfolgt nur dort, wo anschließend maschinell mit Bagger und Mähkorb die Sohle des Gewässers gekrautet wird. An vielen Gewässern wird die Böschung von Hand mittels Motorsense gemäht, weil aufgrund von Baumbestand bzw. genereller Erreichbarkeit des Gewässers eine maschinelle Mahd nicht möglich bzw. sinnhaft ist.
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Böschungsmahd mit Technik
Zum Einsatz kommen Traktoren und Mobil-/Kettenbagger mit Mähvorrichtungen

Abbildung 1: Deichmahd

Abbildung 2: Böschungsmahd mit Schlegelmähausleger
Sohlkrautung
Das Entfernen submerser und emerser Wasserpflanzen kann erforderlich werden, wenn die Abflussleistungen zu gering oder die Wasserstände zu hoch werden. Hier wird unterschieden in Handkrautung, schwimmende Maschinenkrautung und Maschinenkrautung mit dem Bagger und Mähkorb. Die Handkrautung wird, wie schon erwähnt überwiegend an Gewässern mit einer Sohlbreite von < 1,50 m vorgenommen. Die maschinelle Krautung mit Bagger und Mähkorb wird nach vorheriger einseitiger Böschungsmahd durchgeführt. Die Sohlkrautung mit schwimmender Mähtechnik erfolgt in Gewässern deren Sohlbreite > 5,00 m ist. Die Böschungen werden hierbei nicht gemäht.
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Maschinelle Krautung mit Bagger und Mähkorb
Zum Einsatz kommen Mobil-/Kettenbagger mit Mähkorb (Schneidwerk mit Korb).

Abbildung 3: Mähkorbeinsatz mit Mobilbagger

Abbildung 4: Sohlkrautung

Abbildung 5: Mähgut wird auf Unterhaltungsstreifen (Fahrspur des Baggers) abgelegt
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Maschinelle Krautung mit schwimmender Technik
Gemäht wird mit Mähboot und Amphibienmaschine (Truxor) bei Wassertiefen von > 1m.
Es wird ein geeigneter Krautfang benötigt mit Krautentnahmestelle zur Entnahme des abgedrifteten Schnittguts.

Abbildung 6: Krautmähboot mit T-Mähwerk

Abbildung 7: Krautstau

Abbildung 8: Hintergrund Krautfangnetz, vorn entnommenes Kraut (wird später abtransportiert)
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Handkrautung
Zum Einsatz kommen handgeführte Motorsensen und Sensen. Nur bei geringen Wassertiefen. (zeitaufwändig und kostenintensiv)

Abbildung 9: Handkrautung im Gewässer

Abbildung 10: Krautung der Sohlgleiten mit Motorsensen

Abbildung 11: Handmahd Böschung und Sohle
Unterhaltungsstreifen
Auf dem Unterhaltungsstreifen wird bei der maschinellen Mahd das Mähgut abgelegt. Nach einer Trocknungsphase von ca. 1-2 Wochen wird das abgetrocknete Mähgut mittels Mulcher zerkleinert, und in den Boden eingearbeitet.
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Mulchen
Das an der Böschungsoberkante abgelegte Kraut und Mähgut, kann zur Volumenverringerung und des schnelleren biologischen Abbaues gemulcht werden.

Abbildung 12: Traktor mit Mulcher
Gehölzpflege/Lichtraumprofilarbeiten
Die Darstellung der Gehölzpflege beinhaltet den Lichtraumschnitt. Vor allem bei Gewässer mit einer Sohlbreite von < 1-1,50 m. Es wird die Böschung beidseitig ca. 1 m bis zu einer Höhe von 3 m freigehalten, inkl. Beseitigung des Unterholzes. Auch an größeren Gewässern und den Deichen wird eine Gehölzpflege durchgeführt um u.a. die maschinelle Krautung/Mahd zu ermöglichen.
Grundsätzlich werden an allen schiffbaren Landesgewässern Lichtraumprofilarbeiten durchgeführt. Diese dienen dazu einen lichten Raum, welcher für den Fahr-/Verkehrsweg dient, von Geäst freizuhalten, in dem ein Auslichten und Rückschnitt von Ästen erfolgt.
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Handschnitt/ Schnittarbeiten
Die Gehölzpflege per Hand erfolgt mit Hand- & Motorsäge.

Abbildung 13: Gehölzpflege
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Maschinenschnitt
Die Pflegemaßnahme erfolgt bei befahrbaren Gewässer-abschnitten und ist bei umfangreicheren Pflegemaßnahmen ressourcenschonender.

Abbildung 14: Gehölzpflege mit Astschere
Grundräumung
Eine Beräumung der Gewässersohle von Sand- und Schlammablagerungen (auch Entschlammung) kann in bestimmten Abständen erforderlich werden, wenn die Wasserstände das zulässige Maß überschreiten, Faulschlammbildungen zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität führen oder die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt in schiffbaren Gewässern beeinträchtigt wird. [Richtlinie]
Es wird künftig der „Verfahrensablauf Entschlammung Spreewaldfließe bei Anwendung des Sprühverfahrens“ gesondert an Gewässern I. Ordnung im Spreewald angewandt.
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Grundräumung
Als Maßnahme zur Wiederherstellung des Gewässerbettes zur Erhaltung des Abflussvermögens und der Wassertiefe.

Abbildung 15: Maschinelle Grundräumung.
Deichmahd
Die Deichmahd wird in zwei maschinelle Arbeitsarten und Handmahd gegliedert.
Die Arbeitsart „schlegeln“ beinhaltet die maschinelle Deichmahd und bezieht sich auf den eigentlichen Deichkörper. Es kommen Deichmäher und Traktoren mit Schlegelmähausleger zum Einsatz.
Bei der Arbeitsart „mulchen“ wird das Deichvorland wasser- oder luftseitig maschinell bearbeitet. Hier kommen Traktoren mit Mulcher und Deichmähgeräte zum Einsatz.
Die Handmahd an Deichen erfolgt nach der maschinellen Mahd an Bauwerksanschlüssen, Bäumen, Schildern und Deichabschnitten, an denen eine maschinelle Mahd aufgrund von Kubatur und oder Baumbestand nicht möglich ist. Notwendige Lichtraumprofilherstellungen werden an allen Deichen im Zeitraum Oktober – Februar durchgeführt.
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Maschinelle Deichmahd
Zum Schutz vor Hochwasserereignissen. Schadstellen im Deichprofil sind bei Bedarf zu beseitigen.

Abbildung 16: Deichmäher

Abbildung 17: Traktor mit Schlegelmähausleger
Instandhaltung und Bewirtschaftung von wasserwirtschaftlichen Anlagen
Die 901 Stauanlagen und Wehranlagen im Verbandsgebiet spielen für die zukunftsfähige Wasserwirtschaft im Land Brandenburg eine unverzichtbare Rolle in Zeiten des Klimawandels. Hierzu sind Funktionierende und Einsatzbereite Anlagen von großer Bedeutung. Der Verband saniert Stauanlagen in Betonbauweise wofür qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese Arbeiten Fachgerecht ausführen können und die erforderlichen Zertifikate für die Gewährleistung der
Arbeiten besitzen. Hierzu gehört ebenfalls die Inaugenscheinnahme der Anlage und einer Einschätzung der Standfestigkeit und der Beschaffenheit der Betonoberflächen, für die Wahl der geeignetsten Maßnahme. Unter folgenden Link wird ein kurzer Einblick in die "Instandhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen" gegeben.
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Anlagen Kontrolle und Sanierung
Die Anlagen werden regelmäßig im Rahmen der Auflagenkontrolle kontrolliert und unterhalten.

Abbildung 18: Trockenlegung zur Sanierung der Schleuse
