Bekanntmachungen
Mitteilungen
Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie Hochwasserschutzdeichen von Juni bis Dezember 2023
Ab Anfang Juni bis Ende Dezember führen der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ (WBVOC), das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) sowie die von ihnen beauftragten Unternehmen die planmäßigen und genehmigten Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch.
Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben nach § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 36, 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den aktuell gültigen Fassungen kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene Benutzung der Grundstücke bzw. Anliegergrundstücke an.
Die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer haben zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen (WBVOC und LfU) oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken einebnen.
Grundsätzlich gilt zum Wohl der Allgemeinheit und für den vorbeugenden Hochwasserschutz, dass Gewässerrandstreifen durch den Grundstückseigentümer und -nutzer so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung für die Unterhaltungspflichtigen möglich und nicht beeinträchtigt wird.
Im Außenbereich beträgt die Breite des Gewässerrandstreifens (Uferbereich) an Gewässern I. und II. Ordnung von der Böschungsoberkante landeinwärts 5 m. Die Errichtung aller Anlagen wie z. B. Brücken oder Überfahrten aber auch Zäune, Tierhaltung und Gehölzanpflanzungen in und an Gewässern und in den Gewässerrandstreifen ist durch die untere Wasserbehörde des Landkreises genehmigungspflichtig.
Bestehende Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen während der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (z. B. Grenzsteine, Rohrleitungseinläufe o.ä.) sind zu kennzeichnen, z.B. mit einem Pfahl (rot-weiß) von mindestens 1,5 m über Geländeoberkante.
Wir bitten alle Gewässeranlieger um Unterstützung bei der Umsetzung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
Um seinen Unterhaltungspflichten nachkommen zu können, benötigt der Wasser- und Bodenverband Oberland Calau bei seinen Krautungsmaßnahmen freien Zugang zu den Gewässern!
Dokumente und Unterlagen
Auf dieser Seite stellt der Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau" außerdem Unterlagen zu verschiedenen Projekten und Vorhaben zum Download bereit.
- Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit für das Göritzer Mühlenfließ, Abschnitt Calau Stadtgebiet (95010) (Passwort erforderlich)
- Renaturierung des Vetschauer Mühlenfließes, Abschnitt 5, Station 0+000 bis 1+500 (95012) (Passwort erforderlich)
- Grabensystem Schmellwitz (95013) (Passwort erforderlich)
- Renaturierung Vetschauer Mühlenfließ, Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Missen (H025) (95014) (Passwort erforderlich)
Biberdamm Neue Spree Dezember 2022