Bekanntmachung - Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015‑11, DIN EN ISO 14001:2015‑11 und DIN ISO 45001:2018‑06
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Bekanntmachungen
Mitteilungen
Durchführung  der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie  Hochwasserschutzdeichen von Juni bis Dezember 2023
 
Ab Anfang  Juni bis Ende Dezember führen der Wasser- und Bodenverband „Oberland  Calau“ (WBVOC), das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) sowie die von  ihnen beauftragten Unternehmen die planmäßigen und genehmigten  Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den  Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch.
 
Im  Sinne der gesetzlichen Vorgaben nach § 84 des Brandenburgischen  Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 36, 38 und 41 des  Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den aktuell gültigen Fassungen kündigen  wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene  Benutzung der Grundstücke bzw. Anliegergrundstücke an.
 
Die  Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der  Gewässer, Deiche und Vorländer haben zu dulden, dass die  Unterhaltungspflichtigen (WBVOC und LfU) oder deren Beauftragte die  Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub  ablegen und auf den Grundstücken einebnen.
 

Grundsätzlich  gilt zum Wohl der Allgemeinheit und für den vorbeugenden  Hochwasserschutz, dass Gewässerrandstreifen durch den  Grundstückseigentümer und -nutzer so zu bewirtschaften sind, dass die  Gewässerunterhaltung für die Unterhaltungspflichtigen möglich und nicht  beeinträchtigt wird.
 

Im Außenbereich  beträgt die Breite des Gewässerrandstreifens (Uferbereich) an Gewässern  I. und II. Ordnung von der Böschungsoberkante landeinwärts 5 m. Die  Errichtung aller Anlagen wie z. B. Brücken oder Überfahrten aber auch  Zäune, Tierhaltung und Gehölzanpflanzungen in und an Gewässern und in  den Gewässerrandstreifen ist durch die untere Wasserbehörde des  Landkreises genehmigungspflichtig.

Bestehende  Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen während der Gewässer- oder  Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (z. B. Grenzsteine,  Rohrleitungseinläufe o.ä.) sind zu kennzeichnen, z.B. mit einem Pfahl  (rot-weiß) von mindestens 1,5 m über Geländeoberkante.
 
Wir bitten alle Gewässeranlieger um Unterstützung bei der Umsetzung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
Um  seinen Unterhaltungspflichten nachkommen zu können, benötigt der  Wasser- und Bodenverband Oberland Calau bei seinen Krautungsmaßnahmen freien Zugang zu den Gewässern!


Dokumente und Unterlagen
Auf  dieser Seite stellt der Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"  außerdem Unterlagen zu verschiedenen Projekten und Vorhaben zum Download  bereit.

Biberdamm Neue Spree Dezember 2022
Wasser- und Bodenverband
"Oberland Calau"
Lindenstraße 2
03226 Vetschau OT Raddusch
Wasser- und Bodenverband
"Oberland Calau"
Lindenstraße 2
03226 Vetschau OT Raddusch
WBVOC
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