Aufgaben nach UVZV
Aufgaben nach UVZV

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Wasserwirtschaftliche Anlagen
Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Rückbau von dem Land unterstehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen.

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Ausbau der Gewässer
Ausbau der Gewässer nach § 89 Absatz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes,

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Landesanlagen
Unterhaltung und Bedienung von dem Land unterstehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen.

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Hochwasserschutzanlagen
Bedienung der Hochwasserschutzanlagen einschließlich der dazugehörigen wasserbaulichen Anlagen.
Einige unserer Projekte in Bereich UVZV:
UVZV Nr. 1 und 2
Durch die Aufgabenübertragung in der UVZV vom 07.04.2009 zuletzt geändert am 04.03.2014 obliegt den Gewässerunterhaltungsverbänden die Sanierung, der Ersatzneubau, Umbau und Rückbau von dem Land unterstehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie der Ausbau der Gewässer nach § 89 Absatz 2 des BbgWG. Das Land stellt die hierfür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.
UVZV Nr. 3 und 4
Die Unterhaltung und Bedienung von dem Land unterstehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie der Hochwasserschutzanlagen (Deiche) einschließlich der dazugehörigen wasserbaulichen Anlagen (Schöpfwerke sowie Ein- und Auslaufbauwerke) wurden ebenfalls auf die Gewässerunterhaltungsverbände durch die UVZV übertragen. Die Bereitstellung der dafür notwendigen Finanzmittel erfolgt ebenfalls durch das Land.